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+ + + 19. Oktober 2012 + + + - Strompreise steigen
Die Energieversorger haben für 2013 eine Strompreiserhöhung angekündigt.
Die EEG-Umlage, welche die bevorzugte Einspeisung von Strom aus "Erneuerbaren Energien" ins Stromnetz deren Erzeugern als feste Einspeisevergütungen garantiert, beträgt 2013 zukünftig 5,77 Ct/kWh anstatt bislang 3,59 Ct/kWh.
Die StromNEV-Umlage gemäß § 19, auch „Sonderkunden-Umlage“ genannt, zur Entlastung der stromintensiven Industrie, dürfte 2013 ebenfalls angehoben werden. Hintergrund: Ende 2011 zählten ca. 730 Unternehmen zu den Begünstigten. Durch die EEG-Novelle 2012 wird sich die Zahl der begünstigsten Unternehmen nach Schätzungen des Forums „Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ im Jahr 2013 verdreifachen.
Auch die KWK-Umlage dürfte vermutlich wieder steigen, sie lag 2012 so niedrig, weil Überschüsse aus den Vorjahren verrechnet wurden. In der Mittelfristprognose der Netzbetreiber wird ein Wert von gut 0,6 Ct/kWh für 2013 genannt.
Zu den aktuellen Abgaben soll 2013 außerdem eine neue Haftungs-Umlage ("Offshore-Umlage") hinzukommen, welche Schadenersatzkosten für eventuelle Verzögerungen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks beinhaltet. Die Offshore-Umlage soll maximal 0,25 Ct/kWh betragen.
Prognose Strompreis 2013 mit EEG-Umlage und Umsatzsteuer als Faktoren
Siehe Tabelle 2013 (1) - die durchschnittliche Steigerung des Strompreises 2013 erhöht sich um ca. 2,01 Ct/kWh.
Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh wären das 70 Euro zusätzlich im Jahr.
Prognose Strompreis 2013 mit möglichen weiteren Erhöhungen
Siehe Tabelle 2013 (2) - fließen weitere Erhöhungen des Netzentgelts, der KWK-Umlage, der §19 StromNEV-Umlage sowie die mögliche Einführung der "Offshore-Umlage" und Umsatzsteuer in die Berechnung mit ein, so ergibt sich eine Steigerung des Strompreises um über 2,56 Ct/kWh.
Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh wären demnach ca. 90 Euro mehr zu zahlen.
+ + + 10. Oktober 2012 + + + - Windkraft: Europa knackt die 100 Gigawatt
Nach Angaben der European Wind Energy Association (EWEA) hat die EU bei der Errichtung von Windenergieanlagen die beachtliche Marke von 100 Gigawatt (GW) überschritten – Tendenz steigend.
Der Großteil der sauberen Energie - rund 90 GW - entstand innerhalb der letzten dreizehn Jahre. Insbesondere im Offshore-Bereich rechnet der Verband mit einem fortlaufend schnellen Ausbau.
Soviel Energie wie 750.000 Waggons voller Kohle:
Mit 100 GW an Windenergie lässt sich in einem Jahr genügend Strom erzeugen, um 57 Millionen Haushalte komplett zu versorgen, errechnete der Verband. Das entspreche der Energieproduktion von 39 Kernkraftwerken.
Um die gleiche Menge Strom zu erzeugen, wie in Europa jedes Jahr aus Windkraft generiert wird, müssten 72 Millionen Tonnen Kohle in Kohlekraftwerken verbrannt werden. Wollte man einen Güterzug mit dieser Menge Kohle beladen, so hätte dieser 750.000 Waggons und wäre insgesamt 11.500 Kilometer lang – das entspricht der Entfernung zwischen Brüssel und Buenos Aires.
+ + + 24. September 2012 + + + - Änderung der Zweiten Trinkwasserverordnung
Welche Änderungen kommen auf Vermieter und Mieter zu mit Inkrafttreten der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung" kurz "2. TrinkwVÄndV"?
Was ändert sich bei der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt und bei der Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Was steht in der Bundesrat Drucksache 525/12?
Die Trinkwasserverordnung steht am 26. September 2012 in der 578. Sitzung des Gesundheitsausschusses (federführend) auf der Tagesordnung.
Der Bundesrat befasst sich laut Pressestelle voraussichtlich am 12. Oktober 2012 abschliessend mit der 2. TrinkwVÄndV.
+ + + 15. September 2012 + + + - Aktueller Gaspreisvergleich von Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg
Diese Preisübersicht informiert „in Echtzeit“ insbesondere Haushalts- und Gewerbekunden ohne Leistungsmessung über die aktuellsten Gasendpreise.
Am Beispiel von fünf gängigen Abnahmefällen, mit einem Jahresverbrauch von 7.000 kWh bis 150.000 kWh, kann abgelesen werden, wie die Gasversorgungsunternehmen im Vergleich zueinander stehen. Ein Anbieterwechsel könnte sich folglich lohnen.
Das nachstehende Diagramm zeigt die stetig steigende Energiepreisentwicklung in Deutschland von 2000 bis 2011.
+ + + 10. September 2012 + + + - Netzentgelte: Verstößt Befreiung gegen EU-Recht?
Die umstrittene Befreiung der energieintensiven Industrie von den Netzentgelten steht auf dem Prüfstand: Ein deutsches Gericht hat die EU-Kommission eingeschaltet.
Netzentgelte sind in jeder Stromrechnung enthalten. Durch sie bezahlen Verbraucher die Nutzung der Stromnetze - mit einer großen Ausnahme: Unternehmen, die in ihrer Produktion besonders viel Energie benötigen, sind seit 2011 von der Abgabe befreit. Durch diese Maßnahme will die Regierung die Industrie vor zu hohen Kosten schützen und Arbeitsplätze sichern.
Verbraucher zahlen drauf:
Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Europäische Kommission um eine Stellungnahme bezüglich der Vergünstigung gebeten: Die Kommission soll prüfen, ob die Befreiung der energieintensiven Industrie von den Netzentgelten eine staatliche Beihilfe im freien Markt darstellt. Eine solche würde gegen das EU-Recht verstoßen.
Vor allem Verbraucherschützer kritisieren die Kostenbefreiung für Unternehmen. Der Ottonormal-Verbraucher zahle nicht nur seine eigene Stromrechnung, sondern komme zusätzlich für die befreiten Unternehmen auf, so die Kritiker. Die Umlage treibe den Strompreis unnötig in die Höhe. Wenn die EU-Kommission die Befreiung als gesetzeswidrig einstuft, könnte der Strompreis entsprechend entlastet werden.
+ + + 29. Juni 2012 + + + - Der Bundesrat stimmt dem Vermittlungsausschuss zur Photovoltaik-Förderung zu
Für Dachanlagen unterhalb der Nennleistung von 10 kWp gibt es statt der bisherigen 24,43 Cent nur noch 19,50 Cent. Diese Anlagen fallen nunmehr nicht unter das Marktintegrationsmodell. Das heißt, der über diese Anlagen eingespeiste Solarstrom wird wie bisher zu 100 Prozent vergütet, was extrem wichtig und vorteilhaft für Finanzierungen ist. Der Solarstrom von Anlagen dieser Kategorie muss ab 1. Januar 2014 selbst verbraucht oder zum Börsenpreis verkauft werden. Die Förderung bleibt allerdings weiter bestehen.
Anders bei Anlagen größer 10 kWp werden ab 1. Januar 2014 nur noch 90 Prozent gefördert. Alles was darüber hinaus geht muss dann ebenfalls selbst genutzt oder verkauft werden. Es empfiehlt sich, eine möglichst große Menge des erzeugten Stroms selbst zu nutzen.
Der Strom kostet derzeit etwa 25 Cent und jede Kilowattstunde die ins Netz geht bringt laut nachtstehender Tabelle für Dachanlagen nur noch:
+ + + 15. Juni 2012 + + + - Die Trinkwasserverordnung 2011 soll novelliert werden
Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet an einer zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung.
Eine Änderung ist von besonderer Bedeutung: Danach müsste der Betreiber einer Anlage zur ständigen Wasserverteilung mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, der im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen (d.h. nicht auch öffentlichen) Tätigkeit Trinkwasser abgibt (z.B. Vermieter von Wohnungen), die Wasserversorgungsanlage künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das Untersuchungsintervall soll verlängert werden, weil zunächst die Untersuchungs- und Meldekapazitäten der Untersuchungsstellen und zuständigen Behörden in den Ländern erweitert werden müssen. Zudem sollen die Anlagenbetreiber mehr Zeit erhalten, gegebenenfalls erforderliche Nachrüstungen vorzunehmen, zum Beispiel die Einrichtung von Probennahmestellen.
Werden die Inhalte der Trinkwasserverordnung so verabschiedet, wie im jetzigen Entwurf vorgesehen, wird auch Absatz 5 des § 13 gestrichen. Eine Großanlage, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgibt, müsste dann nicht mehr an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Damit würde diese noch im November letzten Jahres eingeführte Verpflichtung wieder zurückgenommen werden.
Siehe auch hierzu unsere Hinweise vom 23. Januar 2012 / 1. November 2011 - Erste Verordnung zur "Änderung der Trinkwasserverordnung" ist in Kraft - bitte ganz nach unten scrollen.
In diesem Zusammenhang soll zudem auf die seit Mai 2012 gültige DIN 1988-200 verwiesen werden. Hierin sind die Dämmschichtdicken für Trinkwasserleitungen von 10 °C gemäß nachstehender Tabelle wesentlich erhöht und mehr in den Vordergrund gerückt worden. Folglich sollen Kaltwasserleitungen hinsichtlich der Legionellenvermehrung auch "kalt" bleiben.
+ + + 9. Mai 2012 + + + - Windenergieerlass von Baden-Württemberg tritt in Kraft
Parallel zur Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes ist ein weiteres wichtiges Element zum Ausbau der Windkraft im Land, der Windenergieerlass Baden-Württemberg, fertig gestellt worden. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz und dem Windenergieerlass wurden die Grundlagen geschaffen, um bis zum Jahr 2020 rund zehn Prozent des Stroms im Land aus Windenergie bereit zu stellen. Die Verwaltungsvorschrift tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
+ + + 4. Mai 2012 + + + - Erster Test mit Hot Box-Stackmodul SOFC20 erfolgreich abgeschlossen
Der erste Test der vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten und neu entwickelten Hot-Box wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Stackmodul erreichte bereits eine Leistung von 5,5 kW bei einem elektrischen Wirkungsgrad von mehr als 50%. Mit Abmessungen von 130 x 150 mm liefert PLANSEE für dieses Projekt die weltgrößten pulvermetallurgisch hergestellten SOFC-Interkonnektoren mit integrierter Schutzschicht. Diese Bauteile verbinden die einzelnen Brennstoffzellen und verteilen Brenngas und Luft im System.
Was ist eine SOFC: Die Festoxidbrennstoffzelle (Solid Oxide Fuel Cell) kommt bei Betriebstemperaturen zwischen 650 und 1000°C zum Einsatz. Bei einer ESC-Festoxidbrennstoffzelle (Electrolyte Supported Cell) leitet der Elektrolyt nicht nur die Sauerstoffionen, er sorgt gleichzeitig für die mechanische Stabilität der Zellen. Im Gegensatz zu anderen Brennstoffzellentypen ist die SOFC nicht nur in der Lage Wasserstoff mit Hilfe von Sauerstoff in Wasser, sondern auch CO in CO2 umzuwandeln. Bei dieser elektrochemischen Reaktion wird aus der in den Gasen enthaltenen Energie überwiegend elektrischer Strom erzeugt.
Die hohe Betriebstemperatur der SOFC bietet einen entscheidenden Vorteil: Aus Erdgas, Biogas oder anderen kohlenwasserstoffhaltigen Gasen kann innerhalb des Brennstoffzellensystems mit einer Reformierreaktion Wasserstoff und CO hergestellt werden.
+ + + 3. April 2012 + + + - Anträge für Mini KWK-Anlagen bis 20 kW
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Anträge für das Mini-KWK-Programm ab sofort gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW in Bestandsbauten.
+ + + 13. März 2012 + + + - Wärmepumpen sind zum Ausgleich von volatilem Windstrom geeignet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine Studie zu den "Potenzialen der Wärmepumpe zum Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration erneuerbarer Energien" veröffentlicht. Die Studie, die Ecofys und Prognos im Auftrag des BMWi durchgeführt haben, kommt zu dem Ergebnis, dass stromgeführte Wärmepumpen mit Pufferspeicher zur Lastverlagerung im Strommarkt beitragen können. Damit können sie auch einen Beitrag zur Entlastung eines zunehmend von volatilen Erzeugungsformen wie der Windkraft geprägten Stromversorgungssystems leisten.
Das nutzbare Potenzial der Wärmepumpen lässt sich in den untersuchten Ausbauszenarien etwa mit der Größenordnung eines großen Pumpspeicherwerks vergleichen. Die Gutachter machen Vorschläge, welche Hemmnisse im Strommarkt adressiert werden müssen, um die notwendigen technischen, organisatorischen und ökonomischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Wärmepumpen ihr Potenzial zum Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration erneuerbarer Energien entfalten können. Insbesondere braucht man dafür ein intelligentes Stromsystem.
+ + + 1. März 2012 + + + - OLED - Die Lichtrevolution mittels organischer Leuchtdioden
Eine OLED (organische Leuchtdiode - organic light emitting diode) ist ein leuchtendes Dünnfilmbauelement aus organischen halbleitenden Materialien, welches sich von den normalen LEDs (anorganischen Leuchtdioden - LED) dadurch unterscheidet, dass Stromdichte und Leuchtdichte geringer sind und keine einkristallinen Materialien erforderlich sind. Im Vergleich zu herkömmlichen (anorganischen) Leuchtdioden lässt sich die OLED, also die organische Leuchtdioden daher kostengünstiger herstellen.
Das zukünftige Einsatzgebiet der OLED-Technologie ist die großflächige Raumbeleuchtung wie leuchtende Tapeten, Decken und Fenster, aufrollbare und biegsame Displays, Bildschirme (Fernseher, PC-Bildschirme, Monitore) und elektronisches (Zeitungs-) Papier.
All das wird in der Welt der organischen Leuchtdioden (OLED) möglich sein. Die OLED Technologie steht vor dem kommerziellen Durchbruch.
+ + + 23. Februar 2012 + + + - Photovoltaik-Förderung soll ab dem 9. März 2012 um 20 % bis 30 % gekürzt werden
Die Bundesregierung will die PV-Förderung früher und krasser kürzen als bisher geplant. Die ursprünglich für Juli geplante Degression / Senkung der Einspeisevergütung soll nach den Plänen der Minister schon am 9. März 2012 vollzogen werden.
Außerdem wurde eine grundsätzliche Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angedeutet.
Laut Informationen der dpa sollen große Photovoltaikparks mit knapp 30 Prozent weniger an Förderung auskommen, Anlagen auf dem Hausdach mit 20 % weniger. Demnach soll es für große Photovoltaikparks nur noch 13,5 Cent je Kilowattstunde Sonnenstrom geben, für Anlagen bis 1000 Kilowatt 16,5 Cent und für Dachanlagen 19,5 Cent. Zudem soll es ab Mai weitere monatliche Absenkungen von 0,15 Cent je Kilowattstunde geben - pro Jahr also 1,8 Cent weniger.
Um die Photovoltaiktechnik stärker an den Markt anzugleichen, sollen bei Dachanlagen nur noch 85 Prozent des erzeugten Stroms vergütet werden, bei Solarparks 90 Prozent. Des Weiteren will die Regierung den Ausbau auf 2500 bis 3500 Megawatt pro Jahr bis 2013 begrenzen. Ab 2014 soll der Ausbaukorridor um jährlich 400 Megawatt abgesenkt werden, folglich auf 2100 bis 3100 Megawatt.
Angesichts dieser drastischen Kürzungen und dem Wegfall des Eigenverbrauchsbonus(!) sowie der weiter steigenden Stromkosten von derzeit ca. 25 Cent je Kilowattstunde könnte es deutlich interessanter werden, den selbst erzeugten Sonnenstrom bei Dachanlagen für den Eigenverbrauch zu nutzen und zu speichern. So zum Beispiel könnte bei überschüssigem PV-Strom eine zuätzliche Koppelung mit einem Last-Management-System zur Zwangseinschaltung einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, Waschmaschine, Trockner und zur Ladung von strombetriebenen Fahrzeugen etc. unter Berücksichtigung der Batteriegröße wirtschaftlich sein. Mittels einer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung können die Mehr-Investitionskosten z. B. für Lithium-Ionen-Speicher, dem PV-Mehrerlös gegenübergestellt werden.
+ + + 22. Februar 2012 + + + - EEG 2012 besteht auf Einspeisemanagement bei PV-Anlagen
Bei Photovoltaikanlagen die als Neuanlagen errichtet werden, die eine Bemessungsleistung von 100 kW überschreiten, müssen über eine technische Einrichtung verfügen, mit deren Hilfe der Verteilnetzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann. Sie sind zusätzlich mit einer Einheit zum Abrufen der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten. Für bestehende Photovoltaikanlagen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 30.06.2012. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Bemessungsleistung zwischen 30 und 100 kW entfällt die Auflage, dem Verteilnetzbetreiber den Abruf der aktuellen Ist-Leistung zu ermöglichen; sie müssen aber ebenfalls über eine ferngesteuerte Regeleinrichtung verfügen. Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, sind bis zum 01.01.2014 nachzurüsten. Das EEG sieht vor, dass den Anlagenbetreibern bei einer Leistungsreduzierung eine Entschädigung für den entgangenen Solarstrom-Ertrag zusteht.
Bei Neu-Photovoltaikanlagen bis 30 kW kann der PV-Anlagenbetreiber auf eine Vorrichtung zur ferngesteuerten Abregelung des Einspeisemanagement verzichten, wenn er im Gegenzug eine generelle Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der installierten Generatorleistung in Kauf nimmt. Also 70% der angegebenen Generatorleistung, was nicht bedeutet, dass der Anlagenbetreiber tatsächlich auf 30% der Einspeisevergütung verzichten muss, es handelt sich hier um ca. 5-10% des Ertrages. Nur an einem optimalen Tag also, würde man nur 70 % vom erzeugten Solarstrom einspeisen können und es stünde dem Photovoltaikanlagen-Betreiber frei die überschüssigen 30% vom Strom im Haus oder auf dem Grundstück selbst zu verbrauchen.
Eine Nachrüstpflicht für Altanlagen bis 30 kW besteht nicht (!).
Neue Wechselrichter sind in der Regel entsprechend konfiguriert. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Abschaltung über eine externe Regeleinrichtung beispielsweise mit einem AC-Schütz vorzunehmen. Das Einspeisemanagement kann man über ein SolarLog PM (Power-Management) sicherstellen.
+ + + 18. Februar 2012 + + + - Neue DIN V 18599 und DIN 4108-2 - Änderungen mit neuen Anforderungen
Die EnEV 2012 kommt und wird auf die beiden neuen Normen-Ausgaben verweisen: DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) und DIN 4108, Teil 2 (Anforderungen an den Mindestwärmeschutz).
Zukünftig werden auch die Änderungen durch die Neuausgabe der DIN V 18599, Teil 4 (Beleuchtung) für Beleuchtungszwecke "Aufwandszahlen" für Transparenz der Energieflüsse in Beleuchtungsanlagen berücksichtigt und eine einheitliche Bewertung aller anlagentechnischen Systeme in der gesamten Normenreihe DIN V 18599 ermöglichen.
Diese werden in die Teilaufwandszahlen für die Lichterzeugung, -verteilung und - übergabe unterteilt. Dazu war die Festlegung einer Referenzbeleuchtung erforderlich. Diese faßt u. a. auf einer festgesetzten Referenzlichtausbeute von 140 Lumen pro Watt (lm/W).
Um die zahlreichen LED-Produkte am Markt bzgl. des energetischen Verhaltens genähert einstufen zu können, wurden diese in die Klassen „Ersatzlampen (sogenannten Retrofit-Produkte)" und „LEDs in LED-Leuchten" unterteilt. Unterschiedliche Anpassungsfaktoren kL werden für „LED Ersatzlampen" und „LEDs in Leuchten" eingeführt; die Referenz von 1,0 nach dem Tabellenverfahren stellen stabförmige Leuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgerät (EVG) dar. Da sich die energetische Effizienz von LED Produkten in kurzen Intervallen verbessert, müssen die Werte kurzfristig angepasst werden.
Für die energetische Bewertung nach dem letzten Stand der Vornorm der DIN V 18599 kann heute für "LEDs in Leuchten" näherungsweise der Faktor 1,0 bis 1,1 verwendet werden.
+ + + 15. Februar 2012 + + + - Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert
Das Kabinett hat die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regeln erleichtern Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters. Künftig können Kunden ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.
Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen.
+ + + 24. Januar 2012 + + + - Fachunternehmererklärung nach § 26 a - Absatz 3 - EnEV 2009
Mit einer Fachunternehmererklärung bestätigt der Unternehmer, dass seine ausgeführten Bauleistungen und eingebauten Anlagen- und Bauteile den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) und / oder den bei Fördermaßnahmen (KfW, Bafa, etc.) geforderten Vorgaben entsprechen. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn (Eigentümer) nach der Fertigstellung (Abschluss) seiner beauftragten Leistungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden für die Technische Gebäudeausrüstung schriftlich zu übergeben. Die Bescheinigung kann formlos ausgeführt werden. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer evtl. Überprüfung auch im Sinne gemäß 26 b EnEV 2009 vorgelegt werden kann.
Auf Grund der vielen Vorschriften ist es sinnvoll, das nachstehend zum Download eingestellte Formblatt zu verwenden, damit auch wirklich alles bestätigt wird.
+ + + 20. Januar 2012 + + + - Landesregierung von BW legt Gutachten zur Ausgestaltung des künftigen Strommarktes vor
Der Umbau der Energiewirtschaft von der Atomkraft auf erneuerbare Quellen wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Damit die Wende gelingt und auch nach Abschaltung des letzten Atommeilers im Jahr 2022 die Versorgungssicherheit lückenlos gewährleistet bleibt, ist nach Auffassung des Baden-Württembergischen Umweltministeriums die Schaffung eines so genannten Kapazitätsmarktes Strom erforderlich.
Die Landesregierung hat Ziele formuliert, um die Energiewende in Baden-Württemberg herbeizuführen und das Land zur führenden Energie- und Klimaschutzregion zu machen.
Hierzu gehören neben dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie insbesondere die Förderung des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien, die Schaffung von Marktanreizen für Investitionen in Erdgaskraftwerke und KWK-Anlagen, die Unterstützung von Innovationen zum Ausbau von Energienetzen und -speicherung.
Wie der Strom- / Kapazitäts-Markt aussehen könnte, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, hat die LBD-Beratungsgesellschaft (Berlin) in einem Gutachten für das Umweltministerium beschrieben.
+ + + 18. Januar 2012 + + + - Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel". Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15% und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel. Folgende Kurzzusammenfassung:
Förderfähig sind KWK-Anlagen:
- die eine Leistung bis zu 20 kWel aufweisen
- für die ein Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt wurde,
- die über einen Wartungsvertrag verfügen,
- die 15 % Primärenergie einsparen für Anlagen < 10 kWel,
- die 20 % Primärenergie einsparen für Anlagen 10 kWel bis 20 kWel,
- die über Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung verfügen.
- hydraulische Einregulierung für Wärmeerzeuger und Abnehmer
Antragsberechtigte sind:
- Privatpersonen,
- freiberuflich Tätige,
- gewerbliche Unternehmen,
- Kommunen,
- gemeinnützige Investoren.
Fördervoraussetzung ist zudem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen bis zum 15. Februar 2012 im BAFA eingereicht werden. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Das BAFA fordert deshalb die Hersteller von KWK-Anlagen hiermit dazu auf, Ihre Anlagen beim BAFA für dieses Förderprogramm schnellstmöglich zertifizieren zu lassen.
Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012 eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller bei der BAFA auch die zu verwendenden Formulare.
+ + + 13. Januar 2012 + + + - Energievision bis 2050 auf Basis Energeieffizienz und 100% erneuerbaren Energien
Das "Energiekonzept 2050" versteht sich als ein Beitrag zum Energiekonzept der Bundesregierung. Es schließt den künftigen Energiebedarf aller Nutzungsbereiche ein: Strom, Wärme und Kraftstoff. Der Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien ist beschlossen.
Deutschland soll damit die effizienteste, klimaverträglichste und wettbewerbsfähigste Energieversorgung weltweit erhalten.
+ + + 6. Januar 2012 + + + - Nutzung der Tiefengeothermie in Deutschland
Neben der Nutzung von Wasserkraft, Biomasse, Solar- und Windenergie kommt auch der Nutzung der Erdwärme eine zunehmende Bedeutung zu. Der Geothermie-Markt wächst schnell, so dass derzeit ein Nebeneinander von professioneller Planung auf der einen und Informationsbedarf auf der anderen Seite besteht. Mit dieser Broschüre gemäß nachstehendem Link werden fachliche Hinweise und Handlungsempfehlungen für Investitionsentscheidungen zugunsten tiefengeothermischer Anwendungen gegeben. Die Broschüre stellt dafür verständlich physikalische und systemtechnische Grundlagen und Zusammenhänge dar.
+ + + 2. Januar 2012 + + + - Ausstieg aus der Kernkraft führt zu Einsparung der Primärenergie
Der Ausstieg aus der Kernenergie hat Auswirkungen auf die Energiebilanz und die Ermittlung der Energieeffizienz in Deutschland. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) wird die Abschaltung der Kernkraftwerke bis 2022 zu einer rechnerischen Einsparung von Primärenergie zwischen 3 und 7 % führen. Zugleich wird die gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz leicht steigen. Die AGEB weist aber darauf hin, dass es sich bei der ausstiegsbedingten Energieeinsparung um einen statistischen Effekt handelt, der aufgrund internationaler Konventionen bei der Bilanzierung von Energieträgern ohne Heizwert nach der sogenannten Wirkungsgradmethode entsteht.
Noch ungeklärt ist, ob die Untersuchungskosten Teil der Betriebskosten sind.
Aktuelles zum §14: